Erbschaft, Legat und Testament
Wollen sie mit Ihrem Lebenswerk über das eigene Leben hinaus Gutes tun und sich dabei sicher sein, dass mit ihrem Nachlass sinnvoll und würdig umgegangen wird? Dann empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig vorzubereiten. Mit der Möglichkeit, die Stiftung ForAfrika Schweiz in ihrem Testament zu berücksichtigen, können Sie auch über den Tod hinaus noch viel Gutes bewirken. Schenken Sie den Kindern in Afrika eine bessere Zukunft in Form eines Legats oder einer Erbschaft.
Erbschaft
Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder und Eltern haben Anspruch auf einen Mindestanteil Ihres Nachlasses. Sind diese Anteile abgezogen, können Sie über das restliche Vermögen frei verfügen und ForAfrika Schweiz als Miterben definieren. Alleinstehende ohne Angehörige können ForAfrika Schweiz sogar als Alleinerben bestimmen.
Legat
Mit einem Legat bestimmen Sie, dass ein fester Betrag oder bestimmte Sachgegenstände an ForAfrika Schweiz vererbt werden. Beispielsweise erwähnen Sie in ihrem Testament, dass ForAfrika Schweiz ein Legat von CHF 10'000.- erhält. Oder Sie erwähnen, dass z.B. eine Liegenschaft an ForAfrika Schweiz vererbt wird.
Testament
Ein Testament erlaubt es Ihnen zu bestimmen, was mit Ihren Vermögenswerten nach Ihrem Tod geschieht. Eine ausführliche Wegleitung zur Erstellung eines Testaments finden Sie auf dem Portal der Schweizer Behörden.
Ihre Vorteile
Mit Ihrem Lebenswerk die Zukunft verändern
Sie können mit Ihrem Nachlass langfristig und nachhaltig die Zukunft Afrikas unterstützen und so die Lebensumstände vieler Menschen massgebend zum Positiven verändern.
Ihr Nachlass ist in guten Händen
ForAfrika Schweiz geht mit Ihrem Nachlass sehr sorgsam um, was durch das Gütesiegel Ehrenkodex jährlich geprüft und bestätigt wird.
Zweckgebundene Erbschaft
Entscheiden Sie selbst, ob Ihr Nachlass zur freien Verwendung, oder zweckgebunden zur Verfügung steht. Wählen Sie die Projekte aus, die mit Ihrer Erbschaft unterstützt werden sollen.
Keine Erbschaftssteuer
Als gemeinnützige Organisation ist ForAfrika Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit. Der gesamte Betrag kommt somit ohne Abzug weiterer Steuern den Projekten zugute.

Kontakt
Frau Nelli Sattler
Geschäftsführerin ForAfrika Schweiz
Telefon: 044 500 36 36
Email: info@forafrika.ch